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Der Antrag auf Geschwisterermäßigung ist für die Eltern, die Geschwisterkinder in anderer Betreuung (Kindergarten u. Krippe) untergebracht haben.
Der Antrag muss jedes Krippenjahr neu gestellt werden.
Der Antrag auf Geschwisterermäßigung ist für die Eltern, die Geschwisterkinder in anderer Betreuung (Kindergarten u. Krippe) untergebracht haben.
Der Antrag muss jedes Krippenjahr neu gestellt werden.
Jedes Krippenjahr muss erneut ein Antrag auf Übernahme des Krippenbeiträges gestellt werden.
Falls Ihr Beitrag vom Amt übernommen werden soll bzw. falls die Möglichkeit besteht, dass das Jugendamt den Beitrag übernimmt, bringen Sie gerne den ausgefüllten Jugendamtsantrag zum Aufnahmegespräch mit.
Außerdem muss bei erneuter Beantragung der ausgefüllte Antrag immer vor den Sommerferien mit uns zusammen ausgefüllt werden. Damit Sie keine Schwierigkeiten mit der eventuellen lange Bearbeitungszeit beim Jugendamt haben.