Monatliches Betreuungsentgelt & Verpflegungspauschale
Alle Gebühren beinhalten bereits den Landeszuschuss. Die Einrichtung erhält keinen städtischen Zuschuss.
Das Betreuungsangebot kann auch von Familien anderer Kommunen genutzt werden
Tagesstätte von 10 Monaten bis zum 4. Lebensjahr
Die Module sind kombinierbar. Sie legen sich jedoch für die einzelnen Wochentage fest. Alle Module werden mit Mittagessen angeboten.
Tagesbetreuung Montag - Freitag 502 + 65 Essen = 567 Euro
8:00 - 15:00 4 Tage / Woche 402 + 52 Essen = 454 Euro
3 Tage / Woche 301 + 39 Essen = 340 Euro
2 Tage / Woche 201 + 26 Essen = 227 Euro
1 Tag / Woche 101 + 13 Essen = 114 Euro
Der Zukauf von einzelnen außervertraglichen Betreuungszeiten ist spontan möglich bei freier Kapazität (zusätzlicher außerplanmäßiger Tag).
Hinweis:
Ein Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten ist beim Jugendamt des Hochtaunuskreises zu stellen. Anträge und Informationen finden Sie hier unter Downloads.
Steuerliches:
Steuerlich geltend gemacht werden können aktuell bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Zu Einzelheiten dieser steuerlichen Regelungen und der Relevanz für Ihre Steuersituation hilft Ihnen Ihr Steuerberater bestimmt gerne weiter.