Monatliches Betreuungsentgelt & Verpflegungspauschale

Alle Gebühren beinhalten bereits den Landeszuschuss. Die Einrichtung erhält keinen städtischen Zuschuss.

Das Betreuungsangebot kann auch von
Familien anderer Kommunen
genutzt werden


Tagesstätte von 10 Monaten bis zum 4. Lebensjahr 
Die Module sind kombinierbar. Sie legen sich jedoch für die einzelnen Wochentage fest. Alle Module werden mit Mittagessen angeboten. 


Tagesbetreuung           Montag - Freitag 502 + 65 Essen = 567 Euro
8:00 - 15:00                      4 Tage / Woche  402 + 52 Essen = 454 Euro
                                          3 Tage / Woche  301 + 39 Essen = 340 Euro
                                          2 Tage / Woche  201 + 26 Essen = 227 Euro
                                          1 Tag  / Woche   101 + 13 Essen = 114 Euro



Der Zukauf von einzelnen außervertraglichen Betreuungszeiten ist spontan möglich bei freier Kapazität (zusätzlicher außerplanmäßiger Tag).

Hinweis:

Ein Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten ist beim Jugendamt des Hochtaunuskreises zu stellen. Anträge  und Informationen finden Sie hier unter Downloads.


Steuerliches:          
Steuerlich geltend gemacht werden können aktuell bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Zu Einzelheiten dieser steuerlichen Regelungen und der Relevanz für Ihre Steuersituation hilft Ihnen Ihr Steuerberater bestimmt gerne weiter.


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