Monatliches Betreuungsentgelt & Verpflegungspauschale
Krippe
Die Module sind kombinierbar. Sie legen sich jedoch für die einzelnen Wochentage und den Umfang fest. Mindestbuchung von 2 Tagen.
Vormittagsbetreuung 5 Tage / Woche 278 + 65 Essen = 343 Euro
7:30 - 12:30 4 Tage / Woche 223 + 52 Essen = 275 Euro
3 Tage / Woche 167 + 39 Essen = 206 Euro
2 Tage / Woche 112 + 26 Essen = 138 Euro
1 Tag / Woche 56 + 13 Essen = 69 Euro
Tagesbetreuung 5 Tage / Woche 417 + 65 Essen = 482 Euro
7:30 - 15:00 4 Tage / Woche 334 + 52 Essen = 386 Euro
3 Tage / Woche 250 + 39 Essen = 289 Euro
2 Tage / Woche 167 + 26 Essen = 193 Euro
1 Tag / Woche 84 + 13 Essen = 97 Euro
Ganztagsbetreuung 5 Tage / Woche 500 + 65 Essen = 565 Euro
7:30 - 16:30 4 Tage / Woche 400 + 52 Essen = 452 Euro
3 Tage / Woche 300 + 39 Essen = 339 Euro
2 Tage / Woche 200 + 26 Essen = 226 Euro
1 Tag / Woche 100 + 13 Essen = 113 Euro
Der Zukauf von einzelnen außervertraglichen Betreuungszeiten ist spontan möglich bei freier Kapazität (z.Bsp. Anschlussbetreuung ab 12:30 Uhr oder ab 15:00 Uhr).
Kindergarten
Keine Kombination der Module möglich
Regelplatz 7:30 - 12:30 ohne Mittagessen
frei (statt 147 Euro)
Erweiterter Regelplatz 7:30 - 14:30
mit Mittagessen und Snack am Nachmittag
30 (statt 206 Euro) + 83 Essen = 113 Euro
Ganztagsplatz 7:30 - 16:30
mit Mittagessen und Snack am Nachmittag
90 (statt 265 Euro) + 83 Essen = 173 Euro
Hinweise:
Alle Gebühren beinhalten bereits den Landeszuschuss sowie den kommunalen Zuschuss.
Das Angebot richtet sich vorrangig an Kelkheimer Familien. Durch den gesetzlich geregelten kommunalen Kostenausgleich können - - auch nach Zustimmung der Stadt KelkheimFamilien anderer Städte aufgenommen werden.
Das Amt für Jugend und Schulen übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird ab dem Monat des Antragseingang gewährt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.mtk.org
Steuerliches:
Steuerlich geltend gemacht werden können aktuell bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Zu Einzelheiten dieser steuerlichen Regelungen und der Relevanz für Ihre Steuersituation hilft Ihnen Ihr Steuerberater bestimmt gerne weiter.